Wir bieten das gesamte Spektrum von der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung über Vermögenskoordination und Rechnungswesen bis hin zur Wirtschaftsprüfung. Dabei umfasst unser Mandantenkreis sowohl Privatpersonen als auch Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften verschiedener Branchen. Lernen Sie unsere Leistungen hier näher kennen.
Steuerberatung und Steuerstrafrecht
Wir bieten das gesamte Spektrum der Steuerberatung stets unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen.
Neben den klassischen Steuererklärungen für Privatleute und Selbstständige fertigen wir Erklärungen zu Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer an. Darüber hinaus betreuten wir Vorsteuervergütungsverfahren für im Ausland gezahlte Umsatzsteuer.
Wir erstellen und gestalten die Steuererklärung so, dass Bescheide möglichst ohne Rückfragen vom Finanzamt ergehen – ganz im Sinne unseres Credos, zügig und unkompliziert vorzugehen. Sofern gewünscht, besprechen wir die Erklärungen mit unseren Mandanten und beraten hinsichtlich möglicher Steueroptimierungen.
Rechnungswesen und Jahresabschlusserstellung
Mehr als nur Lohn- und Finanzbuchhaltung: Wir unterstützen Sie bei der gesamten Aufzeichnung und Bewertung Ihrer Geschäftsvorgänge.
Lohnbuchhaltung
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung zählt heute zu den kompliziertesten Materien des Steuerrechts, umfasst sie doch sowohl Fragen des Lohnsteuerrechts als auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte. Den laufenden Änderungen auf diesem Themengebiet werden wir durch ständige Weiterbildung gerecht.
Betriebswirtschaftliche Beratung und Existenzgründung
Im Sinne Ihres Unternehmenserfolges beraten wir Sie fachkundig in allen Phasen von der Gründung bis zur Nachfolgeregelung.
Unternehmensnachfolge
Ob GmbH, GbR, Kaufmann oder Freiberufler, die Rechtsform des Unternehmens spielt für den Fachberater keine Rolle.
Wenn es um die Nachfolge in einem Unternehmen geht, sei es durch den eingetretenen Erbfall, eine Übertragung als Schenkung oder das so genannte vorweggenommene Erbe, ist kompetente Hilfe gefragt. Zu
viele juristische und steuerliche Aspekte wollen berücksichtigt werden, als dass der Laie dies ohne entsprechend fachkundigen Beistand abwickeln könnte.